…und viele wissen noch nicht wirklich, was das bedeutet.
Mit dem neuen Gesetz werden die Rechte der Nutzer*innen gestärkt, was natürlich gut ist, da auch Anbieter*innen irgendwo im Netz mal ans Nutzer*innen unterwegs sind. Das Gesetz schützt uns also alle. Gleichzeitig ist momentan im Netz vor allem unter Bloggern ein großer Aufschrei zu hören, da für viele unklar ist, wie sie künftig ihre Blogs DSGVO-konform weiter betreiben können. Manches wird sich erst mit der Zeit zeigen und es stehen vermutlich ein paar Anwälte in den Starlöchern, die das Inkrafttreten der DSGVO für eine Abmahnwelle nutzen werden – leicht verdientes Geld.
Ich habe meine Datenschutzerklärung hier auf meiner Webseite angepasst und die Kommentarfunktion bis auf weiteres deaktiviert, da ich selbst noch nicht weiß, ob ich als WordPress-Nutzer*in die nötigen Vorkehrungen treffen kann bzw. WordPress mir dies ohne weiteres ermöglicht.
Meine E-Mail-Follower möchte ich daher auch bitten zu prüfen, ob sie dem Blog weiterhin folgen möchten (was mich natürlich sehr freuen würde). Ich bin jedoch dazu verpflichtet, sie darauf aufmerksam zu machen, dass sie die Möglichkeit haben (wie auch schon vorher) ihre Einwilligung zu widerrufen. Am einfachsten geht das, indem man den Blog einfach wieder „entfolgt“. Neue Follower weise ich in der Datenschutzerklärung auf ihre Rechte entsprechend hin.
Für alle, die sich im Kontext Onlineberatung für die DSGVO interessieren: Beim diesjährigen Fachforum Onlineberatung wird Corinna Gekeler zu diesem Thema einen Workshop anbieten!